Gerichtliches Inkassoverfahren

Verjährung droht? Zahlungsfähigkeit gegeben & Zahlungsunwilligkeit vorhanden?

Wenn unsere strukturierten Ansätze im vorgerichtlichen Bereich nicht den gewünschten Erfolg hatten und Ihr Kunde die Zahlung der Forderung weiterhin hartnäckig verweigert, nach unserer objektiven Wertung jedoch ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein dürften, um die Schuld auszugleichen, leiten wir in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren einschließlich notwendiger Vollstreckungsmaßnahmen ein. Gleichermaßen verfahren wir, sollte die Bonität gegenwärtig nicht ausreichend sein, jedoch die Verjährung der Forderung drohen. Die Erlangung eines Titels als Ergebnis des Mahnbescheides ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung, welche wir für Sie autonom und ohne Belastung Ihrer Ressourcen für Sie abbilden!

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über multiple Erfahrungen sowohl aus der bereits geleisteten Arbeit als auch via der Berufsausbildung. In komplexeren Fällen verfügen wie Inhouse über Absolventen der Rechtswissenschaften.